Vogelratgeber
Haltung, Pflege, Ernährung, Zucht und Arten der bunten Vogel-Vielfalt

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Ratgebern für Papageien-Halter und solche, die es werden wollen. Detailliert werden Sie darüber informiert, wie Sie das passende Tier für sich finden, was artgerechte Haltung von Papageien bedeutet, wie Sie Ihre Vögel ausreichend beschäftigen und pflegen, wie richtige Papageien-Ernährung aussieht und was Sie als Züchter zu beachten haben.
Außerdem geben wir einen Überblick über die beliebtesten Papageien-Arten.
Nachweispflicht von geschützten Papageien
Laut Bundesnaturschutzgesetz unterliegen fast alle Papageienvögel einen besonderen oder strengen Artenschutz. Ausgenommen sind lediglich Wellensittiche, Nymphensittiche, kleiner Alexandersittich/Halsbandsittich und das Rosenköpfchen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Papageienvogel der geschützten Art erwerben, verkaufen oder züchten möchten, erfahren Sie im Folgenden:
Nachweispflicht

Der Besitz von Papageienvögeln ist nur erlaubt, wenn der Halter über ausreichende Kenntnisse über Haltung und Pflege des Tieres verfügt und wenn der Halter die entsprechende Einrichtung vorweisen kann, die den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Des Weiteren ist der Besitz erst dann erlaubt, wenn der Halter nachweisen kann, dass
- der Papagei rechtmäßig in die EU eingeführt wurde
- der Papagei rechtmäßig aus der Natur entnommen wurde
- der Papagei rechtmäßig gezüchtet wurde
- der Papagei vor Unterschutzstellung seiner Art in Erstbesitz war
Besitzer eines Papageienvogels müssen auf Verlangen der Naturschutzbehörde nachweisen, dass der Erwerb nach oben genannten Krierien rechtmäßig war. Dazu reicht keine Kaufbestätigung aus dem Zoofachhandel aus. Grundsätzlich kann jedoch jedes Mittel, welches den Beweis der Rechtmäßigkeit untermauert, als Beweismittel anerkannt werden. Wenn der Erwerb eines Papageienvogels nur durch eine Genehmigung oder Ausnahmeregelung möglich war, muss das dazugehörige offizielle Dokument vorgelegt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn für den Papageienvogel eine Genehmigungspflicht für den Import benötigt wurde - vorliegen muss dann die offizielle Einfuhrgenehmigung.
Kennzeichnung und Anzeigenpflicht von geschützten Papageienvögeln
Viele Papageienarten müssen bei Beginn der Haltung durch den Halter gekennzeichnet werden. Laut Gesetz muss dazu ein geschlossener Ring, geöffneter Ring oder ein Mikrochip-Transponder verwendet werden. Ebenfalls ist eine Dokumentation möglich. Auch weitere Kennzeichnungsmethoden sind möglich, wenn dies beantragt und genehmigt wird. Bei gezüchteten Tieren ist der Halter verpflichtet einen geschlossenen Ring zur Kennzeichnung zu verwenden, nur durch eine Genehmigung der Naturschhutzbehörde ist bei solchen Exemplaren eine Kennzeichnung durch einen offenen Ring oder durch einen Transponder gestattet.
Für besonders geschützte Papageienvögel gilt eine Anzeigenpflicht bei der zuständigen Naturschutzbehörde innerhalb zwei Wochen ab Erwerb des Exemplares. Die Anzeige ist kostenlos und muss über Alter, Geschlecht, Art, Herkunft, Standort, Verwendungszweck und die Kennzeichnung des Tieres informieren. Auch Umzüge sowie Zu-und Abgänge von Exemplaren müssen der Naturschutzbehörde unverzüglich gemeldet werden.
Die Haltung von Papageienvögeln in Tiergehegen, die sich außerhalb von Wohn- oder Geschäftsgebäuden befinden sind nur auf Genehmigung der Naturschutzbehörde gestattet. Erlaubt werden Tiergehege nur, wenn sie den biologischen und Haltungsbedürfnissen der jeweiligen Art entsprechen.
Zucht und Vermarktung von Papageienvögel

Züchter müssen nachweisen können, dass es sich bei den nachgezüchteten Exemplaren um rechtmäßige Nachzuchten handelt. Dies geschieht in der Regel durch eine Kennzeichnung des Exemplares mit einem geschlossenenen Ring sowie durch eine Herkunftsbestätigung. Dies ist durch ein vom Züchter geführtes Zuchtbuch zu doumentieren. Das Zuchtbuch muss den wissenschaftlichen Artennamen, das Geburtsdatum, Angaben zu den Elterntieren, Kennzeichnung des Exemplares und - sofern bekannt - das Geschlecht des Exemplares enthalten. Des Weiteren muss der Name, die Anschrift und die Unterschrift des Züchters vermerkt sein.
Für die Nachweisführung von Nachzuchten ist eine zuverlässige Beweisdokumentation erforderlich. Dies bedeutet, dass die dokumentierten Tiere eindeutig gekennzeichnet sind und dadurch zugeordnet werden können. Ebenfalls ist es deshalb wichtig, Rechnungen, Lieferscheine und Besitzberechtigungsnachweise dem Zuchtbuch beizulegen. Dies ist besonders beim Verkauf eines Exemplares wichtig.
Grundsätzlich fällt unter Vermarktung der Kauf, das Angebot zum Kauf, der Tausch, Verkauf und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie das Befördern, Vorrätighalten und Anbieten zum Verkauf. Eine Vermarktung von streng geschützten Papageienvögeln ist nicht gestattet, es sei denn man verfügt über eine CITES-Bescheinigung (EG-Bescheinigung). Diese Genehmigung muss schon vor der geplanten Vermarktung (Beispielsweise vor dem Verkauf oder vor einem geplanten Transport) vorhanden sein. Die EG-Bescheinigungen müssen frühzeitig bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden, dazu ist der Nachweis zur Besitzberechtigung erforderlich. Nur ordentlich und eindeutig zuordbare Exemplare erhalten eine EG-Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss bei einem Verkauf ebenfalls dem neuen Besitzer des Tieres ausgehändigt werden.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Papageienvögel
Kann ein Halter für ein Exemplar, welches sich in seinem Besitz befindet, nicht die erforderlichen Besitzberechtigungen nachweisen, kann das Exemplar beschlagnahmt werden. Verstößt ein Halter gegen die Anmeldepflicht kann dieses Vergehen mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen drohen dem Halter strafrechtliche Konsequenzen.
Themen im Überblick
- Einführung in die Welt der Papageien
- Das Verhältnis Mensch - Papagei: Auswahl und Anschaffung eines passenden Tieres
- Artgerechte Haltung in Volieren und Käfigen
- Bau und Ausstattung einer Voliere
- Spielzeug für Papageien
- Papageien-Arten von A-Z im Überblick
- Informationen zum Handel mit geschützten Tierarten
- Zum Vogelratgeber
- Zum Tierratgeber
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