Wurzelstockentfernung /Häckselarbeiten /Rasenmähen Demnächst mit Raupenfräse im Einsatz gerne auch für Sie!
Preise auf Anfrage
Auf Wunsch wird auch Entsorgung übernommen
Gerne mache ich Ihnen ein Angebot
Da Ich als Kleinunternehmer nach§19 Abs.1 UstG keine Umsatzsteuer abführen muß profitieren auch Sie von günstigeren Preisen.
Gut zu wissen: Nicht nur Handwerkerrechnungen können Sie von der Steuer absetzen, sondern auch haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten. Pro Kalenderjahr können 20 Prozent von maximal 20.000 Euro der Ausgaben abgesetzt werden, also bis zu 4.000 Euro pro Jahr.